HV-Verschraubungen auf Farbbeschichtungen
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HV-Verschraubungen auf Farbbeschichtungen
- HV-Verschraubungen sind auf Feuerverzinkung generell möglich.
- HV-Verschraubungen sind unter Berücksichtigung der Schichtdicke auch bei Farbbeschichtungen und Duplex-Systemen (Feuerverzinkung + Lackierung) möglich.
Es empfiehlt sich, HV- und andere feste Verschraubungen bei Lackierungen mit über 120μm lokaler Schichtdicke vorgängig zu prüfen.
Bei traditionellen Mehrschicht-Beschichtungen ist darauf zu achten, dass bei Schichtstärken ab ca. 80 bis 150μm die Beschichtung unter den Schubspannungen der HV-Kräfte zu fliessen beginnen kann. Dies trifft auch bei Duplex Beschichtungen zu, wobei vorwiegend die Schichtdicke der organischen Beschichtung auf Zink ausschlaggebend ist.
Aufwulstung im Bereiche der HV-Verschraubungen

. 4-Schicht-System (2xZinkstaub-Grundierung, Epoxid Zwischenanstrich, PU-Decklack): Anforderung min. 200 μm, Praxiswerte der Schichtstärke: im Schnitt 390 µm, lokale Maximalwerte von 800 μm.
„Duroplex 2“ von Galvaswiss mit HV-Verschraubung
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HV-Verschraubungen mit 480 und 700 Nm |
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| PU-Decklack | min. 40 µm | |
| Epoxid-Grundierung | min. 40 µm | |
| Staubstrahlreinigung | (analog SA 2 ½) | |
| Feuerverzinkung | min. 85 µm | |
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| Total* | min.165 µm | |
| *Effektive Total-Schichtstärke: von 180 bis ca. 350 μm | ||
Unsere Erfahrungen mit HV-Verschraubungen zeigen:
- Gut durchgehärtete duroplastische Farbbeschichtungen (2K-Epoxidharz und 2K-Polyurethan oder thermisch gehärtete Pulverlacke) sind für Schichtdicken bis ca. 120 µm HV-tauglich.
- Durch die Schubspannungen, die beim Anziehen der Schrauben entstehen, beginnt jede organische Beschichtung mehr oder weniger zu fliessen. Ein Verlust der Vorspannkraft von bis zu 30% kann gemäss Normen zulässig sein.
- Gemäss Schweizer Norm (B3, Seite 14, Abs. 220) soll für Reibungsverbindungen eine Zinkstaubgrundierung appliziert werden, die anschliessende Deckbeschichtung erfolgt nach der Montage / Verschraubung bauseits.
- Weitere Infos zu HV-Verschraubungen finden sich im Eurocode 3, SIA 161 und Veröffentlichungen von Prof. Dr. Günther Valtinat, Universität Hamburg.
- Die geforderte Mindestschichtdicke führt in der Praxis dazu, dass die effektive Schichtdicke leicht das Doppelte oder mehr betragen kann. Für die Verschraubung ist die am Schraubenhof vorliegende Schichtdicke ausschlaggebend, diese kann wesentlich von der durchschnittlich gemessenen Schichtdicke abweichen. Min. 120 μm bedeuten nicht, dass HV-Verschraubungen zulässig sind, es muss jeweils lokal gemessen werden.

- Schrauben-Grösse und insbesondere Auflagefläche der Unterlagsscheibe haben einen grossen Einfluss auf allfällige Aufwulstungen und Beschädigungen der Beschichtung im Bereiche der Verschraubung. Ob hinsichtlich der Reduktion des Vorspannverlustes allfällig leicht grössere Unterlagsscheiben verwendet werden können, ist mit dem zuständigen Ingenieur und dem Lieferanten der Schrauben abzusprechen.
- Kleine Unterschiede in der Widerstandsfähigkeit gegenüber HV-Verschraubungen innerhalb derselben Lackchemie sind möglich. Einige Lackhersteller haben Ihre Farbsysteme hinsichtlich HV-Tauglichkeit geprüft.
- Bei Beschichtungen über 80-100 μm empfehlen sich in jedem Fall Praxistests.
- Aufwulstungen können auch bei nicht HV-Verbindungen entstehen. Es ist bei der Montage darauf zu achten, dass sämtliche Schrauben mit einem auch für die Beschichtung sinnvollen Anzugsmoment versehen werden. Es empfiehlt sich bei Schichtdicken über 100 μm alle Einflussgrössen zu prüfen und festzuhalten.
- Der Beschichter haftet grundsätzlich nicht für unzulässige mechanische Einflüsse, wenn diese nicht vorher genau mit dem Beschichter spezifiziert worden sind.
- Angaben der Mindestschichtdicke bei Galvaswiss sind generell gemäss EN 12944: Der Mittelwert aller Messungen muss den Minimalwert erreichen, Einzelmessungen dürfen bis zu 20% geringer sein.
Stichworte:
- HV-Schraubverbindungen bei Farbbeschichtungen und Duplex-Systemen möglich.
- Beschichtungen über 120 μm können Aufwulstungen verursachen, ein vorgängiger Test ist nötig.
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